5.3. Die Mitbeteiligte vertritt zusammengefasst den Standpunkt, die Wohnsiedlung Kanzleistrasse sei nicht als hochgradig schutzwürdig einzustufen, zumal die städtebauliche Struktur auch mit dem geplanten Ersatzneubau erhalten bleibe bzw. mit diesem sogar noch verbessert werde. Auch die Ensemblewirkung der drei gemeinnützigen Wohnsiedlungen entlang des Seebahneinschnitts – Erismannhof, Seebahn und Kanzleistrasse – sei stark zu relativieren. Der Vorwurf des Rekurrenten, es werde mit intransparenten, falschen Kostenberechnungen operiert, weist die Mitbeteiligte überdies mit Nachdruck zurück.