5.9 S. 23). Daraus sei erkennbar, dass beim vorliegenden Hof vorab die Solitärbäume schützenswert seien und nicht primär die Ausdehnung der Grünfläche. Zwar werde das gestalterisch wichtige Grundprinzip der Blockrandbebauung durch die umlaufenden Vorgärten und die grosszügigen Innenhöfe begründet; die im Schutzvertrag bezeichneten Bäume seien jedoch für die Qualität und Atmosphäre des Hofes von entscheidender Bedeutung.