Die Ensemblewirkung der drei Wohnsiedlungen Seebahn, Kanzleistrasse und Erismannhof könne hingegen bejaht werden; aufgrund ihrer städtebaulichen, topografischen und erschliessungstechnischen Zusammengehörigkeit sowie den gemeinnützigen Bauträgerschaften würden die Bauten durchaus ähnliche charakteristische Merkmale aufweisen. Sie würden sich jedoch erheblich durch Farbwahl, Aussenraumgestaltung, Gestalt und Strukturierung unterscheiden; als hochgradig schutzwürdig sei das Ensemble daher nicht zu bezeichnen.