Im Gutachten 2016 werde der Siedlung Kanzleistrasse in baukünstlerischer und städtebaulicher Hinsicht eine grosse Bedeutung attestiert, welche deren Schutzwürdigkeit begründe. Die Denkmalpflegekommission habe die Siedlung immerhin als grundsätzlich schutzwürdig eingestuft. Ein hoher Situationswert werde der Siedlung Kanzleistrasse dabei nicht attestiert. Die Ensemblewirkung der drei Wohnsiedlungen Seebahn, Kanzleistrasse und Erismannhof könne hingegen bejaht werden; aufgrund ihrer städtebaulichen, topografischen und erschliessungstechnischen Zusammengehörigkeit sowie den gemeinnützigen Bauträgerschaften würden die Bauten durchaus ähnliche charakteristische Merkmale aufweisen.