studie sowohl das Amt für Städtebau als auch die Stadtentwicklung Zürich einen Erhalt bzw. Teilerhalt der Kolonie Kanzleistrasse favorisierten. Hinzu komme, dass sich das Neubauprojekt hinsichtlich seiner Gestaltung nicht in das Quartierbild einfüge und auch in Bezug auf das unbestrittenermassen R1S.2016.05125 Seite 11 zu erhaltende Schutzobjekt Erismannhof problematisch erscheine (§ 238 Abs. 2 PBG).