Ein öffentliches Interesse am Abbruch und Neubau der Siedlung Kanzleistrasse, welches das erhebliche denkmalpflegerische Erhaltungsinteresse überwiegen würde, sei denn auch nicht dargetan worden. Bei den Interessen, auf welche sich die Vorinstanz berufe, handle es sich mehrheitlich um generelle Anliegen der heutigen Zeit (Verdichtung, Nachhaltigkeit, Sozialpolitik), welche typischerweise in einem Spannungsverhältnis zum Denkmalschutz stünden. Inwiefern die angeführten Interessen im vorliegenden Einzelfall ausschliesslich durch die völlige Preisgabe des Denkmalschutzes gewahrt werden könnten, werde nicht dargelegt.