Was sodann die von der Vorinstanz vorgenommene Interessenabwägung anbelange, so sei darauf hinzuweisen, dass auf kommunaler Ebene mehrfach der Wille bekräftigt worden sei, die Kolonie Kanzleistrasse als einen bemerkenswerten Zeitzeugen einer für die Geschichte der Stadt Zürich bedeutenden Epoche zu erhalten. Die Siedlung sei in das Spezialinventar aufgenommen, ihre Bedeutung in der räumlichen Entwicklungsstrategie des Stadtrats untermauert und ihre Schutzwürdigkeit gutachterlich festgestellt worden. Das denkmalpflegerische und städtebauliche öffentliche Erhaltungsinteresse wiege mithin schwer.