Der Innenhof der Kolonie Kanzleistrasse sei im kommunalen Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen enthalten. Notwendigerweise seien das Gebäude und die Gestaltung der Aussenräume sowohl in baukünstlerischer als auch sozialgeschichtlicher Hinsicht eng miteinander verknüpft. Zur Schutzwürdigkeit der separat inventarisierten Aussenräume habe die Gartendenkmalpflege ein Gutachten erstellen lassen (vgl. act. 5.9). Dieses stufe in erster Linie die Ausdehnung der Grünflächen als schutzwürdig ein, wogegen es den Schutz von einzelnen Pflanzen lediglich in sekundärer Hinsicht empfehle (vgl. act. 5.9 S. 23).