Überdies bilde die Siedlung Kanzleistrasse – zusammen mit den Siedlungen Erismannhof und Seebahn – ein hochgradig schützenswertes Dreier-Ensemble, weshalb sie nicht isoliert, sondern immer auch in Bezug auf die anderen Ensembleteile zu betrachten sei. Auch wenn die drei Siedlungen stilistisch nicht identisch seien, so würden sie aufgrund ihrer städtebaulichen, topographischen und erschliessungstechnischen Zusammengehörigkeit sowie der gemeinnützigen Bauherrschaften ähnliche charakteristische Merkmale aufweisen (vgl. act. 5.2 S. 18).