R1S.2016.05125 Seite 8 Seebahn und Kanzleistrasse werde – trotz ihres jeweils individuellen Charakters – uneingeschränkt bejaht (vgl. act. 5.2 S. 7). Die Siedlung Kanzleistrasse sei im "Spezialinventar Wohnsiedlungen" aufgeführt; nichtsdestotrotz beabsichtige die Vorinstanz nun ausgerechnet, eines der Paradebeispiele für den Siedlungsbau in der Stadt Zürich dem Abbruch preiszugeben. Der entsprechende Inventareintrag beschreibe die Siedlung Kanzleistrasse als "quartierprägenden Teil des schützenswerten Siedlungsensembles Sihlfeld/Seebahneinschnitt".