Das Leitbild basiere wiederum auf den vom Stadtrat Zürich im Jahr 2009 verabschiedeten und gemeinsam mit den Baugenossenschaften BEP, ABZ und GBMZ (Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich) erarbeiteten Leitsätzen für eine zukunftsgerichtete und sozialverträgliche Weiterentwicklung des Bullingerquartiers und der in diesem Zusammenhang durchgeführten städtebaulichen Machbarkeitsstudie. Insgesamt würden die genannten öffentlichen Interessen somit das öffentliche Interesse am Erhalt der Wohnsiedlung Kanzleistrasse überwiegen.