Solche Massnahmen hätten noch höhere Mietzinsaufschläge zur Folge, was im Widerspruch zum sozialpolitischen Auftrag der Baugenossenschaften zur Förderung bezahlbaren Wohnraums stehe. Zudem würden solche strukturellen Massnahmen das originale Fassadenbild zerstören, und es entstünden unverhältnismässig viele 2-Zim- merwohnungen respektive unverhältnismässig grosse und damit teure Wohnungen. Abgesehen davon seien gewisse notwendige Sanierungsmassnahmen aufgrund der Statik-/Grundrissstruktur, der mittleren Hofbauzeile, der geschützten Bäume und Erker gar nicht möglich.