Um die bestehenden Defizite – unter anderem zu geringe Wohnflächen, bescheidener Ausbaustandard, zu einseitiger Wohnungsmix, geringer Schallschutz, schlechte Energiebilanz, hohe Lärmbelastung, fehlende Behindertengerechtigkeit – zu beheben, wären weitergehende strukturelle Verbesserungen notwendig, wie beispielsweise Wohnungszusammenlegungen, Grundrissänderungen, Anbau von Balkonen sowie Einbau von Personenliften. Solche Massnahmen hätten noch höhere Mietzinsaufschläge zur Folge, was im Widerspruch zum sozialpolitischen Auftrag der Baugenossenschaften zur Förderung bezahlbaren Wohnraums stehe.