Die Schutzwürdigkeit der Wohnsiedlung Kanzleistrasse wurde im Rahmen des Gutachtens 2016 einlässlich abgeklärt. Zudem ist auch das Baurekursgericht als Fachgericht in der Lage, die Siedlung Kanzleistrasse in denkmalpflegerischer Hinsicht zu bewerten. Aufgrund der Akten sowie der anlässlich des Abteilungsaugenscheins getroffenen Feststellungen ist der Sachverhalt vorliegend genügend klar, um insbesondere auch den Grad der Schutzwürdigkeit des fraglichen Objektes – auch im Kontext der angesprochenen Dreierabfolge – zu beurteilen. Von der Einholung eines Gutachtens der Kantonalen Denkmalpflegekommission kann deshalb abgesehen werden.