R1S.2016.05125 Seite 4 liess die Wohnsiedlung samt den dazugehörigen Aussenräumen aus dem Inventar. Davon ausgenommen sind einzig die mit verwaltungsrechtlichen Schutzvertrag vom 4. Oktober 2010 auserwählten Solitärbäume im Innenhof der Siedlung, namentlich zwei Blutbuchen und sechs Linden (act. 5.10).