2.2. Im Jahr 2008 wandte sich die Mitbeteiligte an die städtische Denkmalpflege und ersuchte um Abklärung der Schutzwürdigkeit der Wohnsiedlung Kanzleistrasse bzw. um deren Entlassung aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte. Die Mitbeteiligte erhoffte sich mit diesem Provokationsbegehren Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Erneuerung der Siedlung Kanzleistrasse; geplant ist ein vollständiger Abbruch bzw. Ersatzneubau der Siedlung.