F. Am 8. Februar 2017 führte die 1. Abteilung des Baurekursgerichts im Beisein der Parteien einen Augenschein auf Lokal durch. G. Mit Triplik vom 9. Februar 2017 sowie Quadrupliken vom 17. Februar 2017 bzw. 23. Februar 2017 reichten die Parteien weitere Stellungnahmen ein. H. Auf die Vorbringen der Parteien sowie die anlässlich des Augenscheins gemachten Feststellungen ist im Folgenden insoweit einzugehen, als dies für die Entscheidfindung erforderlich erscheint. Es kommt in Betracht: