{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2017-05-05", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0062-2017_2017-05-05.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0062-2017_vom_5._mai_2017__kanzleistrasse_.pdf", "Checksum": "f3bffa783dfcfe3e0234607c3e0e6007"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0062/2017"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0062/2017"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0062/2017"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0062/2017"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Natur- und Heimatschutz. Genossenschaftliche Wohnsiedlung \"Kanzleistrasse\" Zürich. | Der Stadtrat verzichtete zu Recht auf die Unterschutzstellung der Wohnsiedlung \"Kanzleistrasse\" inkl. Aussenräume und entliess sie aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte bzw. aus dem Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen. Davon ausgenommen sind insgesamt 8 Solitärbäume im Innenhof der Siedlung, welche gestützt auf einen verwaltungsrechtlichen Schutzvertrag mit der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt wurden. Die streitbetroffene Baute ist zwar in städtebaulicher und baukünstlerischer Hinsicht grundsätzlich als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG einzustufen, von einer hochgradigen Schutzwürdigkeit ist jedoch nicht auszugehen. Insgesamt vermag daher das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Siedlung die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung einer Ersatzüberbauung nicht zu überwiegen. 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Die streitbetroffene Baute ist zwar in städtebaulicher und baukünstlerischer Hinsicht grundsätzlich als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG einzustufen, von einer hochgradigen Schutzwürdigkeit ist jedoch nicht auszugehen. Insgesamt vermag daher das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Siedlung die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung einer Ersatzüberbauung nicht zu überwiegen. Abweisung des Rekurses des Zürcher Heimatschutzes.\n\nDie Fassadenmalereien von Wilhelm Hartung im Bereich der Erker und\nEingänge der Siedlung Kanzleistrasse sind ein zeittypisches Gestaltungsmerkmal der Baugenossenschaften; Farbe war ein günstiges Gestaltungsmittel und verlieh den Wohnbauten einen repräsentativen Ausdruck. Die\nvon Hartung aufgegriffenen Themen der Verhäuslichung der Arbeiterschaft\nund der ländlich-bäuerlichen Idylle sowie der Tugenden der Arbeitsfreude,\ndes Familiensinns, der Frömmigkeit und der Vaterlandsliebe stehen in der\nTradition der Philanthropen und gehören motivisch zum Standardrepertoire\nund Selbstverständnis der Baugenossenschaften. Die bunten Fassadenbilder evozieren eine ländliche Idylle und bringen die Sehnsucht nach dem\nLeben auf dem Land zum Ausdruck; mit Tier- und Pflanzenmotiven versuchte man, die Natur in die Stadt zu bringen. Ausgeblendet bleibt die soziale Realität der Arbeiterschaft, die vielfach von Not, Armut, Krankheit und\nGewalt geprägt war. Zu dem sich wiederholenden Architekturmotiv des Erkers fügen sich die ohne individuelle Gesichtszüge ausgestatteten Menschentypen besonders gut ein. Die der Gegenständlichkeit verpflichteten\nFassadenbilder sind in ihrer stilisierten Darstellung, ohne illusionistische\nRaumtiefe und ohne Wiedergabe von Licht und Schatten von einer sachlichen Ästhetik, die mit Wilhelm Hartungs Malereien an den ABZ-Siedlungen\nSihlfeld (1928, unter Schutz seit 2012) und Neugasse (1930) vergleichbar\nsind. Vor den rosafarbenen Fassadenflächen setzt der Künstler kräftige\nFarbkontraste in Rot, Blau, Schwarz und Weiss, zu denen sich weichere\nFarbklänge in Braun- und Grautönen gesellen. Das Bildprogramm zeugt\nvon der Sehnsucht nach einer von Klassengegensätzen befreiten Gesellschaft, deren gemeinschaftliche Idee des genossenschaftlichen Wohnens\nmit dem Ideal der bürgerlichen Familie vereint wird und als verklärtes Gegenbild zur sozialen Ordnung im Kapitalismus wirken soll.\n\nR1S.2016.05125 Seite 20\nAbschliessend kommt das Gutachten zum Schluss, dass die Wohnkolonie\nKanzleistrasse sowohl städtebaulich als auch baukünstlerisch von grosser\nBedeutung ist und sich als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c\nPBG qualifizieren lässt. Zusammen mit den fast gleichzeitig erbauten Siedlungen Seebahn und Erismannhof bildet sie ein städtebauliches Ensemble,\nwelches sich dem tiefer liegenden Bahntrassee anpasst. Aufgrund ihrer\nstädtebaulichen, topographischen und erschliessungstechnischen Zusammengehörigkeit sowie der gemeinnützigen Bauherrschaften weisen die drei\nSiedlungen ähnliche Merkmale wie die offene, grossformatige Bebauungsweise oder die gemeinschaftlich genutzten, begrünten Innenhöfe auf. Auch\nbaukünstlerisch stehen sie allesamt zwischen Traditionalismus und Neuem\nBauen; dennoch besitzt jede Siedlung ihren individuellen Charakter und ihre eigene Formensprache. Bei der Siedlung Kanzleistrasse sind es die Anordnung der Baublöcke, die dreiecksförmigen Erker sowie die vom Maler\nWilhelm Hartung (1879 - 1957) geschaffenen knapp vierzig Fassadenmalereien, welche ländliche Motive und Alltagsszenen zeigen. Auch innerhalb\ndes Siedlungsverbundes Sihlfeld ist die Siedlung Kanzleistrasse von hohem städtebaulichen Wert. Sie nimmt das Blockrandmuster der gegenüberliegenden Seite des Seebahneinschnitts wieder auf, interpretiert dieses\nThema aber neu unter Berücksichtigung der damaligen modernen wohnhygienischen Vorstellungen (Ausrichtung) sowie der genossenschaftlichen\nElemente (niedrigere Dichte; vgl. zum Ganzen act. 5.2).\n\n7.3.\nNeben dem Hauptgutachten existiert überdies ein Gartendenkmalpflegerisches Gutachten vom 11. Januar 2010 (act. 5.9). Aus dem Gartengutachten geht hervor, dass die historische Substanz des Wohnhofs aus der Entstehungszeit noch zu wesentlichen Teilen vorhanden ist und auch das heutige Bild noch sehr stimmig prägt. Vor allem der heute reife Baumbestand\nist praktisch lückenlos vorhanden. Änderungen haben hauptsächlich im Detail, nicht aber in den Strukturen stattgefunden. Die Bepflanzung der Rabatten hingegen entspricht nicht mehr dem originalen Zustand, die Sträucher\nund Stauden wurden (konzeptfremd) verändert. Die Vorgärten sind strukturell erhalten, die Bepflanzung wurde jedoch ungefähr nach dem historischen Vorbild erneuert. Grundsätzlich sind die durchgrünten, umfriedeten\nVorgärten und bepflanzten Innenhöfe noch in ihrer originalen Ausdehnung\nerhalten. Die Wohnhöfe von Blockrandbebauungen des frühen\n20. Jahrhunderts sind programmatisch als gemeinschaftliche Freiräume für\n\n"}