{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2017-05-05", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0062-2017_2017-05-05.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0062-2017_vom_5._mai_2017__kanzleistrasse_.pdf", "Checksum": "f3bffa783dfcfe3e0234607c3e0e6007"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0062/2017"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0062/2017"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0062/2017"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0062/2017"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Natur- und Heimatschutz. Genossenschaftliche Wohnsiedlung \"Kanzleistrasse\" Zürich. | Der Stadtrat verzichtete zu Recht auf die Unterschutzstellung der Wohnsiedlung \"Kanzleistrasse\" inkl. Aussenräume und entliess sie aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte bzw. aus dem Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen. Davon ausgenommen sind insgesamt 8 Solitärbäume im Innenhof der Siedlung, welche gestützt auf einen verwaltungsrechtlichen Schutzvertrag mit der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt wurden. Die streitbetroffene Baute ist zwar in städtebaulicher und baukünstlerischer Hinsicht grundsätzlich als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG einzustufen, von einer hochgradigen Schutzwürdigkeit ist jedoch nicht auszugehen. Insgesamt vermag daher das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Siedlung die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung einer Ersatzüberbauung nicht zu überwiegen. 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Die streitbetroffene Baute ist zwar in städtebaulicher und baukünstlerischer Hinsicht grundsätzlich als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG einzustufen, von einer hochgradigen Schutzwürdigkeit ist jedoch nicht auszugehen. Insgesamt vermag daher das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Siedlung die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung einer Ersatzüberbauung nicht zu überwiegen. Abweisung des Rekurses des Zürcher Heimatschutzes.\n\n\n\nR1S.2016.05125 Seite 18\nmal lässt sich auch bei der Siedlung Kanzleistrasse erkennen. Die beiden\noffenen Einfahrten an der Karl-Bürklistrasse sowie die gegenüberliegenden\nTorbauten an der Kanzleistrasse erzeugen eine Durchlässigkeit, wodurch\nder leicht zugängliche Innenhof eine halböffentliche Wirkung erhält. Statt\ndie Baufläche maximal auszunützen, weist die Siedlung einen grosszügigen, durch eine mittlere Bauzeile unterteilten Innenhof auf; anders als bei\nverdichteten Mietskasernen standen bei den Genossenschaftssiedlungen\nLicht und Hygiene im Vordergrund. Die Wohnungen der Siedlung Kanzleistrasse kommen daher der in den 1920er-Jahren propagierten Forderung\nnach Licht, Luft und Sonne nach. Die Grundrisse orientieren sich nach dem\nSonnenlauf: Wohn- und Schlafzimmer sind auf der Sonnenseite angeordnet, während Treppenhaus, Bad, Küche sowie allenfalls ein weiteres Zimmer auf der Schattenseite liegen. Durch die Möglichkeit der Querlüftung\nwird die Luftzufuhr verbessert und durch die geringeren Gebäude- bzw.\nZimmertiefen respektive die Vergrösserung der Gebäudeabstände eine gute Belichtung gewährleistet.\n\nStilistisch bewegt sich die Siedlung Kanzleistrasse zwischen Traditionalismus und Neuem Bauen. Die Genossenschaften suchten zur Bauzeit eine\nBalance zwischen traditionellen Gepflogenheiten und neuen Gestaltungsimpulsen. Während sich der gemeinnützige Wohnungsbau vor dem ersten\nWeltkrieg an ländliche Vorbilder und heimatliche Tradition anlehnte, reduzierte sich die ästhetische Gestaltung nach dem ersten Weltkrieg auf das\nsachlich Notwendige. Die Blockrandbebauung der Siedlung Kanzleistrasse\nist in einzelne Zeilen aufgebrochen, die unter einem Walmdach zu einer\nGrossform zusammengefasst sind. Das Walmdach kragt minimal über die\nFassade hinaus. Die Hausfassaden wirken – abgesehen von den Malereien\n– schlicht und nüchtern und weisen keinerlei plastischen Schmuck auf. Die\nFassadenöffnungen wie Fenster und Loggien sind in der Grösse reduziert\nund regelmässig angeordnet. Im Bereich des obersten Geschosses und der\nTreppenhäuser betonen Gesimse die horizontale Ausrichtung. Im Kontrast\ndazu stehen die dreiecksförmigen Erker auf den Südostseiten sowie die\ndurch versetzte Fenster hervorgehobenen Treppenhäuser. Die Verschränkung von horizontalen und vertikalen Gliederungselementen ist ein charakteristisches Merkmal der Moderne. Hervorzuheben ist sodann die Verbindung expressionistischer Ausdrucksformen (Fassadenmalereien, abgerundete Türstürze im Hof) mit einer modernen Bauauffassung (Ausrichtung der\nWohnbereiche zur Sonnenseite statt überall zur \"repräsentativen Strassenseite\"). Der Architekt Otto Streicher war einer der Hausarchitekten der Mit-\n\nR1S.2016.05125 Seite 19\nbeteiligten und entwarf für sie mehrere genossenschaftliche Wohnkolonien.\nWährend sich seine Siedlungen anfänglich noch am Heimatstiel orientierten, realisierte er mit der Wohnkolonie Ottostrasse erstmals eine aufgebrochene Hofrandbebauung und setzte dabei Gebäudevor- und Rücksprünge\nals plastische Gestaltungselemente an den langen Häuserzeilen ein (1927;\nABZ, im Inventar). Bei der Wohnkolonie Sihlfeld I/II verwendete Hartung\nsodann erstmals dreiecksförmige, bemalte Erker (1928 - 1929; ABZ, unter\nSchutz seit 2012, Gesamtsanierung 2011 - 2013). Diese finden sich auch\nbei der Wohnkolonie Neugasse/Ackerstrasse und bei der streitbetroffenen\nWohnkolonie Kanzleistrasse.\n\n"}