Zur Denkmalpflegestrategie der Vorinstanz gehört auch, dass mit der Erhaltung der beiden inventarisierten Siedlungen "Erismannhof" und "Bullingerhof" der grossstädtische Typus der offenen Blockrandbebauung im Sihlfeld-Quartier weiterhin vertreten bleibt. Der Rekurrent kann keine ausreichenden Zweifel an der Vergleichbarkeit mit den von der denkmalfachkundigen Stadt Zürich genannten genossenschaftlichen Wohnkolonien wecken, zumal Vergleichsobjekte kaum je "gleich", sondern bloss – mehr oder weniger – vergleichbar sind. Die von der Vorinstanz getroffene Auswahl erweist sich mit Blick auf das ihr zustehende Ermessen daher als vertretbar.