Aufstockung der bestehenden Siedlung in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht alles andere als unproblematisch wäre, würde sich das Erscheinungsbild des – nach seinem Dafürhalten hochkarätigen – Schutzobjekts dadurch R1S.2016.05116 Seite 23 doch nachhaltig wandeln. Ohnehin erweist sich die Argumentation des Rekurrenten als widersprüchlich, wenn er einerseits eine Verdichtung mittels Aufstockung propagiert, andererseits jedoch befürchtet, dass sich die Siedlungsstruktur des Quartiers aufgrund des Neubauvorhabens erheblich verändern würde, weil mit diesem zusätzliche Stockwerke entlang der Seebahnstrasse geplant seien.