Die haushälterische Bodennutzung und die Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 1 Abs. 2 lit. abis RPG) sind zentrale Gebote der Raumplanung und von hohem öffentlichen Interesse. Der Rekurrent wendet ein, eine Verdichtung liesse sich auch durch den Ausbau des Dachgeschosses respektive mittels Aufstockung erreichen. Rein theoretisch trifft dies wohl zu, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine Aufstockung der bestehenden Siedlung in baustatischer Hinsicht überhaupt möglich wäre, was es zumindest zu bezweifeln gilt (vgl. act. 13.5 S. 5). Die Verdichtungsmöglichkeiten wären jedenfalls ungleich geringer, als bei einem Neubau. Zudem ist dem Rekurrenten entgegenzuhalten, dass eine