Die Vorinstanz setzte sich jedoch nicht nur mit einem vollständigen Abbruch respektive Neubau der Siedlung Seebahn auseinander, sondern liess auch alternative Varianten wie den vollumfänglichen Erhalt bzw. Teilerhalt/-Teilabbruch vertieft prüfen. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2011 beigezogenen Fachgremien und Experten sprachen sich zwar grundsätzlich für einen Erhalt bzw. Teilerhalt der Siedlung mit Ersatz der Häuserzeilen entlang der Seebahnstrasse aus, gleichzeitig erachteten jedoch sämtliche Beteiligten siebengeschossige Neubauten entlang der Seebahnstrasse in städtebaulicher Hinsicht als möglich (vgl. act. 5.6 S. 9 ff.).