Der Betrachtungsperimeter des Leitbilds umfasste neben der Siedlung Seebahn auch die Siedlung Kanzleistrasse der ABZ sowie die Siedlung der Gemeinnützigen Bau- und Mietergenossenschaft Zürich an der Ernastrasse/Hohlstrasse/Stüdeliweg/Zypressenstrasse. Auf der Basis eines vollständigen Abbruchs respektive Ersatzneubaus der betreffenden Siedlungen wurden im Leitbild städtebauliche, sozioökonomische und umweltspezifische Zielsetzungen definiert, denen allfällige Neubauten zu genügen hätten.