R1S.2016.05116 Seite 20 8.1. Neben den erwähnten Fachgutachten dienten der Vorinstanz einerseits das Leitbild "Quartier Seebahn-/Hohlstrasse" vom 6. Oktober 2010 (act. 5.11) und andererseits die vom Amt für Städtebau durchgeführte Machbarkeitsstudie "Seebahn" aus dem Jahr 2011 (act. 5.6) als wesentliche Entscheidungsgrundlagen. Der Betrachtungsperimeter des Leitbilds umfasste neben der Siedlung Seebahn auch die Siedlung Kanzleistrasse der ABZ sowie die Siedlung der Gemeinnützigen Bau- und Mietergenossenschaft Zürich an der Ernastrasse/Hohlstrasse/Stüdeliweg/Zypressenstrasse.