Andererseits verfügt allein die Mitbeteiligte auf Stadtzürcher Boden über insgesamt 13 Wohnsiedlungen, zehn davon stammen vom Architekten Pietro Giumini. Von Pietro Giumini sind überdies acht grossformatige Wohnsiedlungen aus der Bauzeit 1920/1930 im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte verzeichnet, zwei davon stehen bereits unter Schutz. Der Grad der Schutzwürdigkeit eines Objekts hängt immer auch entscheidend davon ab, ob noch andere vergleichbare Objekte derselben Bau- und Stilepoche existieren. Dies ist mit Blick auf die streitbetroffene Siedlung Seebahn der Fall.