7.4. Entgegen der rekurrentischen Darstellung lassen sich den beiden Gutachten keine Anhaltspunkte für eine hochgradige Schutzwürdigkeit der Siedlung Seebahn (inkl. Aussenräume) entnehmen. Wohl qualifiziert das Gutachten 2005 die streitbetroffene Siedlung baukünstlerisch und städtebaulich eindeutig als Schutzobjekt und betont deren Modernität im Vergleich zu anderen, zeitgleich erbauten genossenschaftlichen Wohnkolonien in der