7.3. Neben dem Hauptgutachten existiert überdies ein Gartendenkmalpflegerisches Gutachten vom 11. Januar 2010 (act. 10.7). Dem Rekurrenten ist mithin zu widersprechen, wenn er behauptet, hinsichtlich der Schutzwürdigkeit der Aussenräume seien keinerlei Abklärungen veranlasst worden. Aus dem Gartengutachten geht hervor, dass die Wohnhöfe von Blockrandbebauungen des frühen 20. Jahrhunderts programmatisch als gemeinschaftliche Freiräume für die Bewohner konzipiert waren und als "Kritik der steinernen Stadt" fortschrittlich Licht und Luft in die Wohnkolonien bringen sollten. Auch der Wohnhof der Kolonie Seebahn erfüllt dieses Programm in grosszügiger Einfachheit.