das Gutachten spricht hier fälschlicherweise von insgesamt neun Siedlungen, zählt jedoch deren acht auf). Es sind dies der "Alte Block" (1915), der "Rote Block" (1920), "Letten 1., 2., 3. Etappe" (1921 - 1923), "Letten 4. Etappe" (1925), "Röntgenhof Kolonien 1 und 2" (1926), "Brauner Block" (1926) sowie "Röntgenhof Kolonien 3 und 4" (1927, 1928). Die Siedlungen "Roter Block" und "Letten 1., 2., 3. Etappe" stehen mittlerweile unter Denkmalschutz. Abschliessend kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass die Siedlung Seebahn sowohl baukünstlerisch als auch städtebaulich von grosser Bedeutung ist und es sich eindeutig um ein Schutzobjekt handelt;