R1S.2016.05116 Seite 17 linie vorkommt (Erismannhof, Seebahn, Kanzleistrasse). Die Wahl dieser Bebauungstypologie steht im Zusammenhang mit den damals geltenden Bauvorschriften, welche für das Gebiet Aussersihl die Hofrandbebauung vorsahen. In den übrigen Stadtquartieren kommen die geschlossenen Hofränder hingegen nicht (mehr) vor; hier dominieren offene Hofrandbebauungen oder Reihenhausbebauungen. Charakteristisch für die Bauzeit um 1920/1930 ist sodann die Öffnung des allseits geschlossenen Blockrandes durch Auflösung der Blockecken.