R1S.2016.05116 Seite 14 nen Baugenossenschaft Zürich (ABZ), welche ebenfalls die Erneuerung ihrer Siedlung Kanzleistrasse anstrebe, seien im Hinblick auf die verschiedenen Erneuerungsvarianten umfangreiche und sehr genaue Kostenberechnungen/- vergleiche durchgeführt worden (vgl. act. 13.4 und 13.5). Da die Siedlungen Seebahn und Kanzleistrasse vom Alter, der Grösse und der inneren Ausstattung her vergleichbar seien, seien die Berechnungen nur anhand der Siedlung Kanzleistrasse vorgenommen worden; im Falle einer Sanierung sei jedoch für beide Siedlungen ungefähr mit demselben finanziellen Aufwand zu rechnen.