Wie die durchgeführten Studien und Projektentwicklungen in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich gezeigt hätten, könne dem Interesse an der Erhaltung der städtebaulichen Situation auch im Rahmen eines Ersatzneubaus hinreichend Rechnung getragen werden. Für eine Inventarentlassung der streitbetroffenen Siedlung sprächen im Weiteren – nebst den wichtigen öffentlichen Interessen des Lärm- und Schadstoffschutzes, der Verdichtung, des gemeinnützigen Wohnens sowie der Ökologie und Nachhaltigkeit – auch die finanziellen Interessen der Mitbeteiligten. Gemeinsam mit der Allgemei-