5.3. Die Mitbeteiligte vertritt zusammengefasst den Standpunkt, die Schutzwürdigkeit der Wohnsiedlung Seebahn sei als tief bis allerhöchstens mittel einzustufen, wobei sich das denkmalpflegerische Erhaltungsinteresse eher auf die städtebauliche Situation denn auf die Baute selbst beziehe. Wie die durchgeführten Studien und Projektentwicklungen in Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich gezeigt hätten, könne dem Interesse an der Erhaltung der städtebaulichen Situation auch im Rahmen eines Ersatzneubaus hinreichend Rechnung getragen werden.