R1S.2016.05116 Seite 13 keine Aussagen zur Bedeutung der Gartenanlage gemacht würden. Mit dem Inventareintrag werde somit lediglich noch das erlebbare Konzept aus Vorgärten und begrüntem Innenhof gewürdigt. Im Unterschied zur Siedlung Kanzleistrasse sei aus diesem Grund auch auf die Unterschutzstellung einzelner Bäume verzichtet worden. Die Zusammengehörigkeit von grossformatiger Siedlungsform mit Hof- und Vorgartenstruktur führe dazu, dass eine Unterschutzstellung des überformten Hofes bei einem gleichzeitigen Ersatz der ihn umgebenden Gebäude keinen Sinn machen würde und nicht verhältnismässig wäre.