Im Gutachten 2005 werde der Siedlung Seebahn in baukünstlerischer und städtebaulicher Hinsicht eine grosse Bedeutung attestiert, welche die Schutzwürdigkeit begründe. Die Denkmalpflegekommission habe die Siedlung immerhin als grundsätzlich schutzwürdig eingestuft und es als nötig erachtet, den Fokus auf die generelle Quartierentwicklung zu legen und verschiedene Varianten wie den Teilerhalt/Teilabbruch bzw. Erhalt/Abbruch zu prüfen (vgl. act. 3 S. 1). Ein hoher Situationswert werde der Siedlung Seebahn dabei nicht attestiert. Die Ensemblewirkung der drei Wohnsiedlungen Seebahn, Kanzleistrasse und Erismannhof könne hingegen bejaht werden;