Entgegen dem Dafürhalten des Rekurrenten sei in Bezug auf die Siedlung Seebahn nicht von einer "unbestrittenermassen hochgradigen Schutzwürdigkeit" auszugehen; diese Qualifizierung decke sich weder mit der Einschätzung des den Stadtrat beratenden Fachgremiums – der Denkmalpflegekommission der Stadt Zürich – noch derjenigen des Stadtrats als zuständige Behörde. Im Gutachten 2005 werde der Siedlung Seebahn in baukünstlerischer und städtebaulicher Hinsicht eine grosse Bedeutung attestiert, welche die Schutzwürdigkeit begründe.