Die Mitbeteiligte habe weder behauptet noch belegt, dass Schwierigkeiten bei der Vermietung der vorhandenen Wohnungen bestünden. Was im Übrigen die mit Verweis auf das gesetzliche Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen angestrebte Erhöhung der Bewohnerzahl anbelange, so könnte diese auch durch den Ausbau der Dachgeschosse oder die Aufstockung der bestehenden Siedlung gefördert werden, was in der Machbarkeitsstudie offenbar völlig vergessen gegangen sei. Damit würde auch dem wohnpolitischen Grundsatzartikel zum genossenschaftlichen Wohnen – welcher überdies weitaus weniger konkret und justiziabel sei als der gesetzliche Auftrag zum Denkmalschutz – Genüge getan.