R1S.2016.05116 Seite 10 Quartiers dar und bewirke eine aus städtebaulicher Sicht zu weitgreifende Veränderung, zumal sämtliche Experten und Fachgremien, die sich an der Machbarkeitsstudie beteiligten, einen Erhalt bzw. Teilerhalt der Kolonie Seebahn favorisierten. Hinzu komme, dass sich das Neubauprojekt hinsichtlich seiner Gestaltung nicht in das Quartierbild einfüge und auch in Bezug auf das unbestrittenermassen zu erhaltende Schutzobjekt Erismannhof problematisch erscheine (§ 238 Abs. 2 PBG).