Verkannt werde überdies, dass die beiden formell geschützten Siedlungen Giuminis aus einer früheren Zeit datierten und ihre Gestaltung weniger vom Neuen Bauen geprägt sei als bei der Kolonie Seebahn. Die Vorinstanz beabsichtige nun ausgerechnet, die "innovativste Wohnsiedlung im Werk Giuminis" (vgl. act. 5.2 S. 4) und – angesichts ihrer Zugehörigkeit zum "Spezialinventar Wohnsiedlungen" – eines der Paradebeispiele für den Siedlungsbau in der Stadt Zürich dem