5.2 S. 12). Zwar seien mehrere Siedlungen von Giumini im kommunalen Inventar verzeichnet, aber nur zwei davon stünden unter Schutz. Wie der vorliegende Fall belege, bewirke eine Inventarisierung keinen wirksamen Schutz, sofern trotz der anerkannten Bedeutung des Schutzobjekts der Denkmalschutz geringer gewichtet werde als andere Interessen. Dieser Vorgang könne sich ohne Weiteres auch bei anderen inventarisierten Siedlungen wiederholen. Verkannt werde überdies, dass die beiden formell geschützten Siedlungen Giuminis aus einer früheren Zeit datierten und ihre Gestaltung weniger vom Neuen Bauen geprägt sei als bei der Kolonie Seebahn.