5.1. Der Rekurrent hält die Wohnsiedlung Seebahn demgegenüber für ein hochkarätiges Schutzobjekt. Davon zeuge insbesondere das Gutachten 2005, welches zum Ergebnis gelangt sei, dass die Siedlung Seebahn sowohl baukünstlerisch wie auch städtebaulich von grosser Bedeutung und damit eindeutig ein Schutzobjekt sei (vgl. act. 5.2 S. 12). Auch beschreibe das Gutachten die sozialgeschichtliche, typologische und architektonische Bedeutung des Schutzobjekts (vgl. act. 5.2 S. 8 ff.). Im Werk des Architekten Pietro Giumini nehme die Kolonie Seebahn als modernste Wohnsiedlung einen wichtigen Platz ein; sie werde im Gutachten gar als sein "reifstes Werk" eingestuft (vgl. act. 5.2 S. 12).