BEP) stünden seit 2011 sogar unter Denkmalschutz. Eine Inventarentlassung der streitbetroffenen Siedlung Seebahn rechtfertige sich mithin auch unter diesem Gesichtspunkt, zumal der grossstädtische Typus der offenen Blockrandbebauung im Sihlfeld-Quartier durch die städtischen Wohnsiedlungen "Erismannhof" (1927 - 1928, im Inventar) und "Bullingerhof" (1930 - 1931, im Inventar) erhalten bleibe. Die suspensiv-bedingte Inventarentlassung sei daher insgesamt eine geeignete und erforderliche Massnahme, um die in den aufgezeigten Interessen liegenden Ziele zu erreichen.