Berechnungen der Mitbeteiligten hätten ergeben, dass bereits eine einfache Instandsetzung der Wohnungen mit einer geringfügigen Verbesserung des Schallschutzes zu Mietzinsaufschlägen führen würde. Um die bestehenden Defizite – unter anderem zu geringe Wohnflächen, bescheidener Ausbaustandard, zu einseitiger Wohnungsmix, hohe Lärmbelastung, fehlende Behindertengerechtigkeit – zu beheben, wären weitergehende strukturelle Verbesserungen notwendig, wie beispielsweise Wohnungszusammenlegungen, Grundrissänderungen, Anbau von Balkonen bzw. Einbau von Personenliften. Solche Massnahmen würden noch höhere Mietzinsaufschläge zur Folge haben, was im Widerspruch zum sozialpolitischen Auf-