3.1. Im Rahmen seiner Triplik vom 9. Februar 2017 hat der Rekurrent die Einholung eines Gutachtens der Kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK) R1S.2016.05116 Seite 4 beantragt für den Fall, dass an der sehr hohen Bedeutung des Ensembles der drei Siedlungen Kanzleistrasse, Seebahn und Erismannhof gezweifelt würde. Diesfalls wäre gutachterlich zu klären, welcher Schutzrang dem Ensemble attestiert werden müsste und ob es sich um ein Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung handle.