mit Bezug auf die Wohnsiedlung Seebahn ist ein vollständiger Abbruch bzw. Neubau geplant. Im Rahmen der Schutzabklärung kamen die Denkmalpflege der Stadt Zürich wie auch die städtische Denkmalpflegekommission zum Schluss, dass die Siedlung Seebahn in städtebaulicher und baukünstlerischer Hinsicht ein Schutzobjekt darstelle. Auch die Vorinstanz anerkannte im angefochtenen Beschluss die grundsätzliche Schutzwürdigkeit der streitbetroffenen Baute, verzichtete jedoch aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf Schutzmassnahmen und entliess die Wohnsiedlung sowie die dazugehörigen Aussenräume aus dem Inventar.