2.2. Im Jahr 2004 wandte sich die Mitbeteiligte an die städtische Denkmalpflege und ersuchte um Abklärung der Schutzwürdigkeit der Wohnsiedlung Seebahn bzw. um deren Entlassung aus dem kommunalen Inventar der kunstund kulturhistorischen Schutzobjekte. Dieses Provokationsbegehren erfolgte im Zusammenhang mit der Erneuerungsstrategie der Mitbeteiligten, welche sämtliche ihrer Siedlungen umfasst; mit Bezug auf die Wohnsiedlung Seebahn ist ein vollständiger Abbruch bzw. Neubau geplant.