2.1. Die streitbetroffene genossenschaftliche Wohnsiedlung "Seebahn" befindet sich im Alleineigentum der Mitbeteiligten und liegt gemäss geltender Bauund Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich in der Quartiererhaltungszone. Die Siedlung wurde 1930 durch den Architekten Pietro Giumini als offene Blockrandbebauung mit grosszügigem, begrüntem Innenhof erbaut und bildet das Mittelstück einer Dreierfolge von fast gleichzeitig entstandenen Wohnsiedlungen, welche sich dem Verlauf des tiefer gelegenen Bahn-