Mit Beschluss vom 24. August 2016 verzichtete der Stadtrat von Zürich auf die Unterschutzstellung der Wohnsiedlung "Seebahn" auf der Parzelle Kat.- Nr. AU4074 an der Erismannstrasse 31 - 41, Kanzleistrasse 160, 162, Seebahnstrasse 221 - 231 und Stauffacherstrasse 195, 197, in Zürich 4 - Aussersihl, und verfügte deren suspensiv-bedingte Entlassung aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung, sobald aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung die Baufreigabe für den Ersatzneubau erteilt werde. Gleichzeitig entliess der Stadtrat auch die Aussenräume der Siedlung (Innenhof und Vorgärten) aus dem