A. Mit Beschluss vom 24. August 2016 verzichtete der Stadtrat von Zürich auf die Unterschutzstellung der Wohnsiedlung "Seebahn" auf der Parzelle Kat.- Nr. AU4074 an der Erismannstrasse 31 - 41, Kanzleistrasse 160, 162, Seebahnstrasse 221 - 231 und Stauffacherstrasse 195, 197, in Zürich 4 - Aussersihl, und verfügte deren suspensiv-bedingte Entlassung aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung, sobald aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung die Baufreigabe für den Ersatzneubau erteilt werde.