{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2017-05-05", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0061-2017_2017-05-05.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0061-2017_vom_5._mai_2017__seebahn_.pdf", "Checksum": "d65b913a9db8dc05efc4f4b18f91f5a6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0061/2017"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0061/2017"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0061/2017"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 05.05.2017 BRGE I Nr. 0061/2017"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Natur- und Heimatschutz. Genossenschaftliche Wohnsiedlung \"Seebahn\" Zürich. | Der Stadtrat verzichtete zu Recht auf die Unterschutzstellung der Wohnsiedlung \"Seebahn\" inkl. Aussenräume und entliess sie aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte bzw. aus dem Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen. Die streitbetroffene Baute ist zwar in städtebaulicher und baukünstlerischer Hinsicht grundsätzlich als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG einzustufen, von einer hochgradigen Schutzwürdigkeit ist jedoch nicht auszugehen. Insgesamt vermag daher das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Siedlung die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung einer Ersatzüberbauung nicht zu überwiegen. 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Insgesamt vermag daher das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Siedlung die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung einer Ersatzüberbauung nicht zu überwiegen. Abweisung des Rekurses des Zürcher Heimatschutzes.\n\n5.2.\nDie Vorinstanz hält dem entgegen, dass die Inventarisierung von Bauten,\nGärten und Anlagen keinerlei qualifizierende Aussagen zu einem erfassten\nObjekt mache; der Inventareintrag begründe zwar die Vermutung der\nSchutzwürdigkeit, erst konkrete Schutzabklärungen im Einzelfall bzw. der\nbegründete Entscheid der zuständigen Behörde legten jedoch fest, ob und\nin welchem Grad ein Objekt für schutzwürdig befunden werde. Auch einem\nSpezialinventar komme keine erhöhte oder qualifizierte Schutzvermutung\nzu. Entgegen dem Dafürhalten des Rekurrenten sei in Bezug auf die Siedlung Seebahn nicht von einer \"unbestrittenermassen hochgradigen Schutzwürdigkeit\" auszugehen; diese Qualifizierung decke sich weder mit der Einschätzung des den Stadtrat beratenden Fachgremiums – der Denkmalpflegekommission der Stadt Zürich – noch derjenigen des Stadtrats als zuständige Behörde. Im Gutachten 2005 werde der Siedlung Seebahn in baukünstlerischer und städtebaulicher Hinsicht eine grosse Bedeutung attestiert, welche die Schutzwürdigkeit begründe. Die Denkmalpflegekommission habe die Siedlung immerhin als grundsätzlich schutzwürdig eingestuft\nund es als nötig erachtet, den Fokus auf die generelle Quartierentwicklung\nzu legen und verschiedene Varianten wie den Teilerhalt/Teilabbruch bzw.\nErhalt/Abbruch zu prüfen (vgl. act. 3 S. 1). Ein hoher Situationswert werde\nder Siedlung Seebahn dabei nicht attestiert. Die Ensemblewirkung der drei\nWohnsiedlungen Seebahn, Kanzleistrasse und Erismannhof könne hingegen bejaht werden; aufgrund ihrer städtebaulichen, topografischen und erschliessungstechnischen Zusammengehörigkeit sowie den gemeinnützigen\nBauträgerschaften würden die Bauten durchaus ähnliche charakteristische\nMerkmale aufweisen. Als hochgradig schutzwürdig sei das Ensemble indes\nnicht zu bezeichnen.\n\nZur Begründung der vermeintlich hochgradigen Zeugenschaft der Siedlung\nSeebahn berufe sich der Rekurrent aufs Gutachten 2005 und hebe daraus\nverschiedene architektonische Merkmale hervor, welche in der Stadt Zürich\njedoch nicht einmalig seien. Mit Blick auf die für Zürich \"sehr seltenen\" roten Klinkereinfassungen der Fenster sei zu ergänzen, dass es in der Stadt\ndurchaus verwandte Beispiele gebe, so namentlich bei der Überbauung\nLehenstrasse (Wipkingen, 1927 von Schneider & Landolt), der Siedlung Im\n\nR1S.2016.05116 Seite 12\nWyl (Wiedikon, 1929 von Jakob Morf), im Hintermeisterhof (Wollishofen,\n1928 von Schneider & Landolt, unter Schutz) oder bei einer Wohnsiedlung\nan der Ecke Bullinger- und Hardstrasse (Hardquartier, 1930). Weiter treffe\nes zwar zu, dass genossenschaftliche Flachdach-Wohnsiedlungen, die\nzwischen Moderne und Tradition changierten, in Zürich selten vorkämen,\nauch hier existierten jedoch Vergleichsbeispiele. Zu erwähnen seien etwa\ndie beiden vom Architektenduo Hofmann & Kellermüller erbauten ABZ-\nWohnsiedlungen Zurlinden (Wiedikon, 1932, im Inventar) und Waidfussweg\n(Wipkingen, 1936, im Inventar) oder die Wohnsiedlung Raindörfli (Wollishofen, 1931 von Arnold Huber-Sutter, nicht kommunal inventarisiert), wobei\nin letzterem Fall die Dachterrassen dem Sonnenbad dienten, während diejenigen der Siedlung Seebahn mit Wäscheleinen ausgestattet seien. Kommunale und genossenschaftliche Siedlungen des Neuen Bauens seien in\nder Stadt Zürich sodann gut repräsentiert, namentlich die ABZ-Kolonie Sihlfeld I/II (Aussersihl, 1928/1929 von Streicher/Hartung, unter Schutz), die\nKolonie Röntgenhof 1, 2, 3 und 4 der gemeinnützigen Baugenossenschaft\nRöntgenhof (Industriequartier, 1926 - 1928 von Giumini), die städtische\nSiedlung Birkenhof (Unterstrass, 1925/1926 von Kündig/Oetiker/Froelich),\ndie Kolonien Rousseaustrasse der Baugenossenschaft Letten (Wipkingen,\n1924 - 1928 von Leuenberer/Flückiger) sowie die BEP-Kolonie Letten 1. bis\n3. Etappe (1921 - 1923 von Giumini/Leuenberger, unter Schutz). Im Übrigen sei zu betonen, dass der Quartierbereich zwischen Bahneinschnitt und\nHardau in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht nicht ausschliesslich homogen strukturiert bzw. \"weitgehend unverändert in Struktur und\nSubstanz geblieben\" sei, wie seitens des Rekurrenten behauptet werde.\nAusserdem könne der bestehenden Siedlungsstruktur auch mit dem geplanten Ersatzneubau von Harder Spreyerman Architekten Rechnung getragen werden.\n\nBetreffend die Inventarentlassung der Aussenräume sei sodann zu berücksichtigen, dass heute nur noch die ursprünglichen Vorgärten der Siedlung\nSeebahn bestünden, wogegen der Innenhof durch den Einbau des Öltanks\nim Jahre 1975 stark verändert worden sei; die ursprünglich ebene Rasenfläche sei heute eine bewegte Hügellandschaft und die schirmförmig geschnittenen Baumreihen entlang der Längsfassaden (vermutlich Plantanen)\nseien durch eine neue, aufgelockerte Bepflanzung aus mehrheitlich\nschnellwachsenden, grosskronigen Baumarten (Eschen, Silberahorn, Kolchischer Ahorn) ersetzt worden. Die Originalsubstanz des Innenhofs sei\npraktisch eliminiert worden, was im Inventarblatt daran ersichtlich sei, dass\n\n"}